Neue Regelungen zur Musikschule
02.11.2020
Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am 2. November 2020 in Kraft tritt.
Musikschule:
Im Monat November ist der Präsenzunterricht untersagt. Bei Interesse werden die Stunden per Videoübertragung möglich gemacht. Dies ist mit den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern abzustimmen. Wer im November keinen Unterricht in Anspruch nimmt, wird für diesen Monat kein Unterrichtsentgelt zahlen müssen.